Lehrer L ist als Beamter für die Fächer Musik und Chemie an einem Gymnasium eingesetzt. Er beantragte die Feststellung der Rechtswidrigkeit der an ihn gerichteten „Weisung des Ministeriums für Bildung Rheinland-Pfalz, Schüler nach Maßgabe des ‚Hygieneplans-Corona für Schulen in Rheinland-Pfalz‘ und des Konzepts ‚Einsatz von Antigen-Selbsttests an Schulen in Rheinland-Pfalz‘ bei der Durchführung der Antigen-Selbsttests (SARS-CoV‑2) anzuleiten, zu beaufsichtigen und zu betreuen, die Tests vor- und nachzubereiten sowie die Ergebnisse zu dokumentieren und an die Schulleitung weiterzuleiten.“
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