Ein Hauptpersonalrat beantragt beim Verwaltungsgericht festzustellen, dass seiner Mitbestimmung nach § 72 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 LPVG NRW unterliegen
1. die Entscheidung des Bundeslandes NRW, zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung der Dienststelle einen überbetrieblichen Dienst nach § 19 ASiG zu verpflichten, und
2. die Festlegung der Anforderungen an die Fachkunde, Ausstattung und Arbeitsweise des überbetrieblichen Dienstes in den Ausschreibungsunterlagen(Leistungsverzeichnis/Leistungsbeschreibung).
Seiten 300 - 306
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.