Das NRW-Schulministerium beauftragte die B.A.D. Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH in Anwendung von § 19 ASiG und unter personalvertretungsrechtlicher Beteiligung aller bei ihm gebildeten Lehrkräfte-Hauptpersonalräte als überbetrieblicher Dienst, die betriebsärztliche und arbeitssicherheitstechnische Betreuung aller Lehrkräfte an den öffentlichen Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß §§ 3 und 6 ASiG wahrzunehmen.
Seiten 297 - 299
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.