Das Arbeitsschutzrecht in Schulen besteht nicht nur aus dem Arbeitsschutzgesetz und Unfallverhütungsvorschriften (siehe 1.10). Vielmehr haben wir eine Gesamtrechtsordnung, zu der es 10 Missverständnisse gibt – es kommt eben auf viel mehr an als nur eine konkrete Vorschrift, die auf einen Fall zu passen scheint.
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