Im Bereich der ärztlichen Tätigkeiten gilt es schon jahrhundertelang als „üblich“, dass auch Personen unterstützend mitwirken, welche nicht über die (sich über Jahrhunderte ebenfalls ändernde) Qualifikation als Arzt verfügen. Mittlerweile finden sich auch staatlich anerkannte Ausbildungsberufe in diesem Tätigkeitsfeld (siehe auch „Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten/zur Medizinischen Fachangestellten“ – MedFangAusbV).
Weiterhin entstehen auch neue diesbezügliche Qualifikationen (z. B. „Physician Assistant“). All diesen Berufen bzw. Qualifikationen ist allerdings (Stand heute) gemeinsam, dass es sich insofern um „Assistenzberufe“ handelt, als dass hier ein Arzt lediglich eigentlich ihm obliegende Aufgaben an diesen Personenkreis delegieren kann.
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