Schwerpunkt rechtswissenschaftlicher und auch gerichtlicher Auseinandersetzungen bildet regelhaft die kurative Medizin. Das Gebiet der Arbeitsmedizin umfasst allerdings im Wesentlichen präventivmedizinische Aspekte und befasst sich schwerpunktmäßig mit den Wechselbeziehungen zwischen Arbeits- und Lebenswelten einerseits sowie Gesundheit und Krankheiten andererseits.
Die eigentliche „Behandlung bestehender Erkrankungen und Leiden“ ist eher bei der kurativen Medizin verortet. Gerade die arbeitsmedizinische Vorsorge mit dem ihr verorteten Früherkennungsaspekt befasst sich oftmals mit Personen, welche (noch) nicht erkrankt sind und bezweckt durchaus, arbeitsbedingte Erkrankungen erst gar nicht entstehen zu lassen.
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