„Sie dürfen von der Bauordnung abweichen, wenn Sie das begründen und kompensieren“ – das war der erste Satz meines übrigens sehr fähigen Ausbilders in der Feuerwehrschule Geretsried, den er Anfang der 2000er Jahre den zukünftigen Brandschutz-Fachplanern sagte. Soll heißen: Vorgaben des Baurechts sind nicht immer in Stein geschlagen, man darf unter bestimmten Voraussetzungen von bestimmten Vorgaben abweichen (manche sind jedoch absolut, das ist uns allen klar!); diese Abweichungen sind im Baurecht – anders als in anderen Gesetzen – unter mehreren Bedingungen möglich und somit juristisch sauber.
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