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Vorschrift Explosionsschutz in Kernkraftwerken mit Leichtwasserreaktoren (allgemeine und fallbezogene Anforderungen)

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  • Vom 4. Dezember 2015, BAnz AT 08.01.2016 B4 S. 1

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Bekanntmachung von sicherheitstechnischen Regeln des Kerntechnischen Ausschusses – Explosionsschutz in Kernkraftwerken mit Leichtwasserreaktoren (allgemeine und fallbezogene Anforderungen) (KTA 2103)

Sachgebiet: Strahlenschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 4. Dezember 2015, BAnz AT 08.01.2016 B4 S. 1, berichtigt am 15. November 2017, BAnz AT 19.12.2017 B3 S. 1

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mit Smartlink: https://www.arbeitsschutzdigital.de/v.907993

Grundlagen

1 Anwendungsbereich

2 Begriffe

3 Allgemeine Anforderungen

3.1 Grundsätze des Explosionsschutzes

3.2 Vermeiden wirksamer Zündquellen

3.3 Kombinationen des Ereignisses Explosion mit einem anderen Ereignis

3.3.1 Allgemeines

3.3.2 Kombinationen kausal abhängiger Ereignisse

3.3.2.1 Explosion und daraus folgendes Ereignis

3.3.2.2 Angenommenes Ereignis und daraus folgende Explosion

3.3.3 Kombinationen unabhängiger Ereignisse

4 Fallbezogene Anforderungen

4.1 Lagern und Abfüllen brennbarer Flüssigkeiten

4.2 Bereitstellung und Einsatz brennbarer Flüssigkeiten

4.3 Tankstellen und mobile Tankanlagen

4.4 Hydraulik- und Schmieröle

4.5 Lagern und Füllen von entzündbaren Gasen

4.5.1 Allgemeines

4.5.2 Zentrales Gaslager

4.5.3 Gaslager für Laboratorien und Werkstätten

4.6 Bereitstellung und Einsatz entzündbarer Gase

4.6.1 Kühlung des Generators

4.6.2 Wasserstoff für die Rekombination von Sauerstoff

4.6.3 Zählgase zur Radioaktivitätsüberwachung

4.6.4 Brenngase für Schweißen, Schneiden und verwandte Arbeitsverfahren

4.6.5 Entzündbare Gase und Oxidationsmittel in Laboratorien

4.7 Stationäre Batterien oder Batterieanlagen

4.8 Radiolysegasvorsorge

4.9 Abgasanlagen (Gasbehandlungssysteme)

4.9.1 Siedewasserreaktoren

4.9.2 Druckwasserreaktoren

4.10 Verhinderung explosionsfähiger Wasserstoffgemische im Sicherheitsbehälter

4.10.1 Allgemeine Anforderungen

4.10.2 Überwachung der Wasserstoffkonzentration in Räumen des Sicherheitsbehälters nach Kühlmittelverluststörfällen

4.10.3 Verhinderung von explosionsfähigen Wasserstoffkonzentrationen nach Kühlmittelverluststörfällen

5 Schutz gegen das Eindringen entzündbarer Gase und Dämpfe von außen - Einsatz von Gaswarneinrichtungen

6 Prüfungen

7 Unterweisungen

8 Dokumentation

Anhang A
(informativ) Beispieltabelle Radiolysegasvorsorge

Anhang B
Bestimmungen, auf die in dieser Regel verwiesen wird

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