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Vorschrift Beratung der Länder zu und Umgang der Länder mit Arbeitsschutzmanagementsystemen

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LASI-Veröffentlichungen (LV) – Beratung der Länder zu und Umgang der Länder mit Arbeitsschutzmanagementsystemen (LV 58)

Sachgebiet: Arbeitsschutz

Gesetzgeber: Ländergemeinschaft

Vom 1. Juni 2013

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.arbeitsschutzdigital.de/v.673350

Vorwort

1. Organisation von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit mit Hilfe von Arbeitsschutzmanagementsystemen (AMS)

1.1 Vom systematischen Arbeitsschutz zum Arbeitsschutzmanagementsystem

1.2 Arbeitsschutzmanagementsysteme

2. Nutzen von Arbeitsschutzmanagementsystemen für Betriebe

3. Welche Betriebe berät die staatliche Arbeitsschutzbehörde zur Einführung und Anwendung Arbeitsschutzmanagementsystemen?

4. Referenzsystem der Länder

4.1 Das Rahmenkonzept des "Nationalen Leitfaden Arbeitsschutzmanagementsysteme" (NLF)

4.2 Die wesentlichen Elemente eines Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß nationalem Leitfaden

4.3 Spezifische Handlungshilfen

4.4 Handlungshilfen zur Verbesserung der Arbeitsschutzorganisation ohne AMS-Anspruch

5. Ablauf der Beratung

6. Auswirkungen auf die Überwachungen

Anhang 1

Anhang 2

Anhang 3

Literatur

Auskünfte zu Fragen des Arbeitsschutzes erteilen die zuständigen obersten Landesbehörden bzw. deren nachgeordneten Behörden

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