Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe
Gesetzgeber: Bund
Ausgabe: Mai 2013 (GMBl 2013, S. 654)
*) Hinweis: Die TRGS 619 wurde überarbeitet und an den Stand der Technik angepasst. Dies war notwendig geworden, da neu entwickelte Materialien und Produkte in den letzten Jahren die Möglichkeiten für eine Substitution erweitert und ergänzt haben. Dies gilt insbesondere für den Bereich der hoch wärmedämmenden feuerfesten Erzeugnisse. Die Struktur der TRGS wurde im Wesentlichen beibehalten, dies gilt vor allem auch für die Tabellen der Anlagen 1 bis 3, die dem Anwender detaillierte Hilfestellung bei der Auswahl der Substitute geben. Redaktionelle Schwerpunkte waren die Überarbeitung dieser Anlagen unter Ergänzung von Hinweisen zu ihrer Anwendung sowie eine Neuordnung der Begrifflichkeiten. Die TRGS 619 wurde außerdem an die aktuelle Gefahrstoffverordnung und an die TRGS 600 "Substitution" angepasst. Der engen Verbindung der TRGS mit der TRGS 558 "Tätigkeiten mit Hochtemperaturwolle" wurde durch entsprechende Angleichungen bzw. Querverweise Rechnung getragen.
- Bek. d. BMAS v. 17.6.2013 - IIIb 3 - 35125 - 5 -
Gemäß § 20 Absatz 4 der Gefahrstoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) beschlossene Technische Regel für Gefahrstoffe bekannt:
- Neufassung der TRGS 619 "Substitution für Produkte aus Aluminiumsilikatwolle" Neufassung der TRGS 619 Die TRGS 619 "Substitution für Produkte aus Aluminiumsilikatwolle", Ausgabe Februar 2007, GMBl 2007, S.454 [Nr. 22] (v. 12.4.2007), wird wie folgt neu gefasst:
Ausgabe: Mai 2013*)
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