Sachgebiet: Immissionsschutz
Gesetzgeber: Sachsen-Anhalt
Vom 17. Mai 2013, GVBl. LSA S. 249
Aufgrund des § 1 Abs. 1 Satz 3 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes vom 26. November 2008 (BGBl. 1 S. 2242), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl. 1 S. 2467), in Verbindung mit der Verordnung zur Übertragung von Verordnungsermächtigungen nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz vom 8. Dezember 2009 (GVBl. LSA S. 639, 2010 S. 103), geändert durch Verordnung vom 30. April 2013 (GVBl. LSA S. 188), in Verbindung mit Abschnitt II Nr. 7 des Beschlusses der Landesregierung über den Aufbau der Landesregierung Sachsen-Anhalt und die Abgrenzung der Geschäftsbereiche vom 3. Mai 2011 (MBl. LSA S. 217), zuletzt geändert durch Beschluss vom 18. September 2012 (MBl. LSA S. 535), wird verordnet:
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