Sachgebiet: Arbeitsschutz
Gesetzgeber: Mecklenburg-Vorpommern
Vom 21. Februar 2008, GVOBl. M-V S 82
Aufgrund von § 6 Abs. 1 Satz 2 und § 13 Abs. 2 des Ladenöffnungsgesetzes vom 18. Juni 2007 (GVOBl. M-V S. 226) verordnet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus:
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