Sachgebiet: Strahlenschutz
Gesetzgeber: Schleswig-Holstein
Vom 15. Dezember 1987 (GVOBl. Schl.-H. S. 356), aufgehoben durch Artikel der Landesverordnung zur Aufhebung der Zuständigkeitsverordnung Röntgenverodnung vom 28. Oktober 2019 (GVBl. Schl.-H. S. 484)
Aufgrund des § 28 Abs. 1 Satz 1 des Landesverwaltungsgesetzes verordnet die Landesregierung:
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