Sachgebiet: Gerätesicherheit
Gesetzgeber: Bund
Vom 9. Juni 2021 (BGBl. I S. 1723), geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Juni 2026 (BGBl. I 2026 Nr. 191)
Die Änderungen durch Artikel 4 des Gesetzes zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung und zu weiteren Regelungen vom 22. Juni 2026 (BGBl. I 2026 Nr. 191) treten gemäß Artikel 5 Absatz 1 desselben Gesetzes am 1. November 2026 in Kraft und sind textlich noch nicht umgesetzt.
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
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