Sachgebiet: Arbeitsschutz
Gesetzgeber: Bremen
Vom 2. April 2019 (Brem.GBl. S. 237)
Aufgrund des § 18 Absatz 2 Satz 3 und 4 des Tariftreue- und Vergabegesetzes vom 24. November 2009 (Brem.GBl. S. 476 ― 63-h-2), das zuletzt durch Gesetz vom 12. Dezember 2017 (Brem.GBl. S. 773) geändert worden ist, verordnet der Senat:
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