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Vorschrift Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen

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  • Vom 21. Januar 2019 (Nds. MBl. S. 343)

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Einführung der „Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen (WKA)“ der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI)

Sachgebiet: Immissionsschutz

Gesetzgeber: Niedersachsen

Vom 21. Januar 2019 (Nds. MBl. S. 343), geändert durch Erlass vom 4. November 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 540)

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mit Smartlink: https://www.arbeitsschutzdigital.de/v.1233841

Runderlass

Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen (WKA)

1. Eingangskenngrößen für Schallimmissionsprognosen

1.1 Vorbelastung

1.2 Zusatzbelastung

a) Angabe des Herstellers

b) Einfachvermessung

c) Mehrfachvermessung

2. Schallimmissionsprognosen

3. Qualität der Prognose

a) Unsicherheit der Herstellerangabe

b) Unsicherheit der Typvermessung

c) Unsicherheit durch Serienstreuung

d) Unsicherheit des Prognosemodells

e) Gesamtunsicherheit

4. Empfehlungen für Nebenbestimmungen der Genehmigung

4.1 Allgemeine Hinweise

4.2 Falls die Planung auf Basis von Angaben des Herstellers beruht

4.3 Falls nur ein Emissionsmessbericht vorliegt

4.4 Falls mindestens drei Emissionsmessungen vorliegen

4.5 Tonhaltigkeit

5. Messungen

5.1 Emissionsmessungen zur Typkennzeichnung

5.2 Emissionsseitige Abnahmemessungen

5.3 Immissionsmessungen

6. Referenzspektrum

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