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Vorschrift Atomrechtliche Entsorgungsverordnung

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Verordnung über Anforderungen und Verfahren zur Entsorgung radioaktiver Abfälle (Atomrechtliche Entsorgungsverordnung - AtEV)

Sachgebiet: Strahlenschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 29. November 2018, BGBl. I S. 2034, 2172

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.arbeitsschutzdigital.de/v.1223054

§ 1 Anfall und Verbleib

§ 2 Pflicht zur Erfassung

§ 3 Behandlung und Verpackung

§ 4 Pflichten bei Abgabe und Empfang

§ 5 Ablieferungspflicht

§ 6 Ausnahmen von der Ablieferungspflicht

§ 7 Zwischenlagerung

§ 8 Umgehungsverbot

§ 9 Strahlenschutzvorschriften

§ 10 Ordnungswidrigkeiten

§ 11 Übergangsvorschriften

Anlage
Kategorisierung, Buchführung und Transportmeldung radioaktiver Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung sowie bereitzustellende Daten über bestrahlte Brennelemente und radioaktive Abfälle aus der Wiederaufarbeitung

Teil A:
Kategorisierung radioaktiver Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung

Teil B:
Buchführung über radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung

Teil C:
Transportmeldung an die atomrechtliche Aufsichtsbehörde vor der Beförderung radioaktiver Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung

Teil D:
Für bestrahlte Brennelemente und radioaktive Abfälle aus der Wiederaufarbeitung in Kokillen zu erfassende Daten

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