Sachgebiet: Arbeitsschutz
Gesetzgeber: Berlin
Vom 16. Februar 2005, GVBl. S. 114, zuletzt geändert am 19. Dezember 2017, GVBl. S. 695
Auf Grund des § 35 Abs. 1 und 5 des Landesbeamtengesetzes in der Fassung vom 19. Mai 2003 (GVBl. S. 202), zuletzt geändert durch Artikel XI des Gesetzes vom 18. Dezember 2004 (GVBl. S. 516), wird verordnet:
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