In der bis zum 16.9.2012 geltenden Fassung des BEEG (vgl. Rn. 3a zu § 2) befanden sich die Regelungen über das Einkommen aus nichtselbständiger Erwerbstätigkeit in § 2 a. F. Abs. 7. Der seit dem 16.9.2012 geltende § 2c entspricht inhaltlich im Wesentlichen dem früheren § 2 a. F. Abs. 7 Satz 1 bis 4 (zu den Einzelheiten vgl. die amtliche Begründung in BT-Drucks. 17/9841 zu § 2c). Durch das Gesetz vom 18.12.2014 (BGBl. I S. 2325) sind mit Wirkung vom 1.1.2015 Abs. 1 bis 3 neu gefasst worden (vgl. § 27 Abs. 1 Satz 3).
Lieferung: 06/25Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.