Bereits der Regierungsentwurf sah in § 47p eine Verordnungsermächtigung vor, da mit den Gesetzesvorschlägen die EU-Umgebungslärmrichtlinie nur insoweit in deutsches Recht umgesetzt wurde, wie eine Umsetzung auf der formalgesetzlichen Ebene erforderlich sei. Daher bedürfe es einer weiteren Umsetzung auf der Ebene der Rechtsverordnung (BT-Drucks. 15/3782 S. 37). Insbesondere ermächtigt § 47f in der seit 30. Juni 2005 in Kraft getretenen Fassung die Bundesregierung dazu, zur Definition von Lärmindizes und zu ihrer Anwendung sowie zu den Berechnungsmethoden mit Zustimmung des Bundesrates eine entsprechende Rechtsverordnung zu erlassen.
Lieferung: 05/2007
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: