Das MPG gilt grundsätzlich für alle MP, die im hoheitlichen Bereich in den Verkehr gebracht oder verwendet werden. Abweichend von § 1 Abs. 2 Nr. 3 GSG bzw. § 1 Abs. 1 letzter Satz GPSG wird nicht bestimmt, dass das Gesetz nicht gilt für MP, die ihrer Bauart nach ausschließlich zur Verwendung für militärische Zwecke bestimmt sind.
Lieferung: 07/2008
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: