Die Artikel 2 bis 7 enthalten die aufgrund von Artikel 1 erforderlichen Folgeänderungen in der Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung, Gentechnik-Sicherheitsverordnung, Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung, Druckluftverordnung und Bildschirmarbeitsverordnung. Inhaltlich ergeben sich für Arbeitgeber, Beschäftigte sowie Ärzte und Ärztinnen keine Änderungen. Die Neufassung z.B. von § 15 GefStoffV, § 15 BioStoffV, § 13 LärmVibrations- ArbSchV und § 10 Druckluftverordnung, die jeweils einen Verweis auf die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge enthält, dient lediglich der Klarstellung.
Lieferung: 09/2009
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