Wesentliche Voraussetzungen für die sachgerechte Durchführung der Beurteilung der Gefährdung bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen sind Umfang und Qualität der dazu verfügbaren Informationen (vgl. § 5 ArbSchG). Die Informationsbeschaffung ist demnach von zentraler Bedeutung für die Gefährdungsbeurteilung. In der Regel liegen die erforderlichen Informationen in den Betrieben bereits vor und müssen ggf. im Rahmen der Informationsbeschaffung lediglich zusammengeführt und aufgearbeitet werden.
Lieferung: 14/2008
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: