Die Vorschrift beinhaltet die Übergangsvorschriften für den Widerruf von sprengstoffrechtlichen Erlaubnissen und Befähigungsscheinen, die vor dem Inkrafttreten neuer Zuverlässigkeitsbestimmungen im 3. SprengÄndG 2005 erteilt wurden.
Lieferung: 14/2008
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