14 verpflichtet insbesondere den Inhaber einer Erlaubnis nach 7 die Aufnahme und Schlieung seines Betriebes, sowie die Bestellung, die Abberufung oder den Wechsel von Leitungspersonen innerhalb vorgegebenen Fristen der zustndigen Behrde anzuzeigen. Die Anzeige dient der Prvention. Sie soll es der Behrde ermglichen, Kenntnis ber den Beginn der Ttigkeiten des Erlaubnisinhabers zu erlangen, um bereits zu einem frhen Zeitpunktes den Betrieb auf die Einhaltung der Vorschriften des Sprengstoffrechtes im Rahmen des 30 zu berprfen. Die Behrde wird die Anzeige zum Anlass nehmen zu prfen, ob die Ttigkeiten mit den Berechtigungen der Erlaubnis bereinstimmen. Sie wird auch die Plausibilitt hinsichtlich der angezeigten Ttigkeiten zu prfen.
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