Die Europäische Union hat bereits im Jahr 2009 mit der Richtlinie 2009/148/EG (bekannt auch als EU-Asbestrichtlinie) ein umfangreiches Anforderungsprofil zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Asbestfasern am Arbeitsplatz veröffentlicht. Ziel dieser Richtlinie war es, den Schutz der Beschäftigten vor der Gefährdung ihrer Gesundheit einschließlich der Prävention gegenüber möglichen Gefährdungen, die aus einer Belastung durch Asbest bei der Arbeit erwachsen oder erwachsen können in den Mitgliedstaaten der
Europäischen Union auf ein einheitlich hohes Niveau zu heben. Ein zentrales Element der Asbest-Richtlinie ist die Festlegung eines Grenzwertes in Höhe von 100.000 Asbestfasern/m3 in der Luft am Arbeitsplatz.
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