Für die Umsetzung der REACH-Verordnung und des hierfür erforderlichen Datenaustausches zwischen den nationalen Behörden und den zuständigen europäischen Institutionen ist eine gesicherte gegenseitige Information der für die REACH-Verordnung verantwortlichen Bundes- und Landesbehörden von essentieller Bedeutung.
Lieferung: 08/2015
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