Seit der Novellierung des Chemikaliengesetzes im Jahr 1990 wurde die zuvor im 3 Nummer 3 enthaltene Definition des Begriffs gefhrlicher Stoff, bzw. gefhrliche Zubereitung aufgrund ihrer zentralen Bedeutung fr das Chemikalienrecht in einem eigenen Paragraphen zusammengefasst. In diesem Zusammenhang wurde in Absatz 1 unter Nummer 11 das Gefhrlichkeitsmerkmal sensibilisierend neu eingefgt. Die Erfahrung bei der Anmeldung neuer Stoffe hatte gezeigt, dass viele Stoffe eine sensibilisierende Eigenschaft aufwiesen, die durch das Merkmal reizend nicht ausreichend erfasst wurde. Die Notwendigkeit der Einfgung dieses Merkmals erscheint vor dem Hintergrund der Zunahme berufsbedingter Hauterkrankungen durch sensibilisierende Stoffe in besonderem Mae begrndet.
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