Der Arbeitgeber wird verpflichtet, Ergebnisse der Prfung vor Inbetriebnahme und der wiederkehrenden Prfung aufzuzeichnen. Sofern die Prfung von einer zugelassenen berwachungsstelle durchgefhrt wird, stellt diese eine Prfbescheinigung aus. In Satz 3 dieser Vorschrift werden die Mindestkriterien angegeben, die Aufzeichnungen und Prfbescheinigungen beinhalten mssen.
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