Seit 2009 gilt in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Mit ihrer Ratifizierung hat sich die Bundesrepublik verpflichtet, Barrieren für Menschen mit Behinderung in allen Bereichen des Lebens zu überwinden. Deutschland muss diese völkerrechtlichen Vorgaben in nationales Recht überführen und praktisch umsetzen. Bis heute ist dies jedoch nur in Versatzstücken gelungen. Bei genauerer Betrachtung ist augenfällig, dass gerade die Arbeitswelt im Hinblick auf Barrierefreiheit noch immer weit hinter den Anforderungen der UN-BRK zurückbleibt. Der nachfolgende Debattenbeitrag skizziert den aktuellen Status Quo, identifiziert Entwicklungspotenziale und geht der Frage nach, welche Reformoptionen bestehen, um endlich auch die Barrierefreiheit der Betriebe auf ein angemessenes Niveau zu heben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2025.03.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-03-07 |
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