Aus verschiedenen Gründen macht es Sinn, gerichtsfest seine Arbeitszeiten und damit auch die Arbeits-Aktivitäten zu dokumentieren. Ob man diese Aufzeichnungen grundlegend anderen im Unternehmen zugänglich macht, soll man sich bitte vorab überlegen – wahrscheinlich ist es eher nicht zu raten, da unüblich und auch aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht empfehlenswert. Aber eine Checkliste oder Themen-Zeit-Graphik mit den vielleicht 20 Punkten (oder auch 26), die der Brandschutzbeauftragter abarbeiten will in einem Jahr mit Vermerken, wo man steht, macht sicherlich Sinn. Und dann die Punkte, die sich wöchentlich, monatlich oder jährlich überarbeitet sehen wollen und die, die erst mal abgehandelt sind.
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