In der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Paderborn hieß es über den Lehrer, er sei „nach entsprechenden Einweisungen als weisungsbefugter Gefahrstoffbeauftragter tätig. Ihm war insoweit die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung des Versuchs ‚Ab welchem Mischungsverhältnis brennt Alkohol?‘, insbesondere auch die entsprechend zu treffenden Schutzmaßnahmen ‚Tragen der Schutzbrillen, Lüftungsmaßnahmen und Brandschutzmaßnahmen‘ bekannt.“
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