Mit dem Satz „Das habe ich nicht gewusst“ versuchen sich die meisten nach Bränden oder Arbeitsunfällen aus der juristischen Schusslinie zu bringen. Wie wenig hilfreich das ist, sollte jedem Menschen mit klarem Verstand einleuchten. Es wird nämlich schlichtweg erwartet, dass man weiß, was zu tun und was verboten ist und dass man ausschließlich Dinge tut, die man kann und darf. Weiß man etwas nicht, muss man sich die Informationen holen (Holschuld, keine Bringschuld!). So einfach ist es natürlich auch nicht, denn manchmal ist der Arbeitgeber in Form des direkten Vorgesetzten auch in der Verpflichtung, sicherheitstechnisches Gedankengut vor Aufnahme der Tätigkeit zu vermitteln. Juristisch spricht man hier von Bringschuld oder Holschuld.
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