Warum das Landgericht Detmold bei einer Regressklage der Unfallkasse keine (grobe) Fahrlässigkeit einer Schülerin sah, das OLG Hamm sie aber wegen Vorsatzes zum Ersatz der Sozialversicherungsaufwendungen verurteilte.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2025.03.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-03-07 |
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