In einer Schule in Kaiserslautern verletzte sich die 13-jährige Schülerin in einem offenen Bereich unter einer Treppe. Dieser Bereich beginnt mit einer lichten Höhe von 1,20 m und fällt sodann schräg zum Boden hin ab. Warnschilder oder Markierungen, die das Unterlaufen des Treppenpodests verbieten, waren nicht vorhanden. Nach dem Unfall hat die Stadt Kaiserslautern als Schulträgerin den Bereich verschlossen.
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