Das Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm hatte über die Kündigung eines Arbeitnehmers nach Überbrückung eines Totmannschalters zu entscheiden.
Sachverhalt
Ein Maschinenschlosser überbrückte bei Schweißarbeiten einen Totmannschalter der Drehvorrichtung mittels eines Drahtes und ging zur Pause. Ein Arbeitskollege hatte ihm das gezeigt. Eine Unterweisung erfolgte nicht. Durch Verwicklung eines am Drehstück angeklemmten Massekabels kam es zu einem Kurzschluss und einem Sachschaden von DM 1.000,–. Der Arbeitgeber kündigte den Arbeitsvertrag. Der Schlosser ist der Kläger und verlangt die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses.
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