Die Suchtprävention hat sich parallel zum Arbeits- und Gesundheitsschutz entwickelt. In Betriebs- und Dienstvereinbarungen festgeschrieben, bieten Suchtpräventionsprogramme fachlich und rechtlich abgestimmte Anleitungen zur Erfüllung der Präventionspflichten im Betrieb. Nachweislich tragen sie dazu bei, die Arbeitssicherheit zu erhöhen, gesundheitliche Gefährdungen abzuwenden oder zu unterbrechen, Abwesenheiten zu reduzieren, die Arbeitsfähigkeit zu erhalten und die Gesundheitskompetenz zu fördern (Wienemann/Wartmann 2021). Sie sind ein wesentlicher Teil des betrieblichen Gesundheitsmanagements.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2025.06.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-06-02 |
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