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Suchtprävention als Aufgabe der Betrieblichen Gesundheitsförderung

  • Peter Raiser
  • Raphael Gaßmann

Der Konsum von Suchtmitteln am Arbeitsplatz, vor allem von Alkohol, stellt ein Risiko für die Arbeitssicherheit und die Gesundheit von Mitarbeitern dar. Dennoch ist die Thematisierung von „Sucht“ für viele Unternehmen ein Tabu. Aus Unsicherheit und ungenauer Kenntnis der tatsächlichen Risiken und Probleme verneinen viele Unternehmen, dass „Sucht“ bei ihnen vorkommt. Doch der Großteil der Probleme und Risiken im Unternehmen geht nicht von „Süchtigen“ aus, sondern entsteht durch riskanten Konsum, lange bevor eine Suchterkrankung vorliegt. Über Auffälligkeiten am Arbeitsplatz wird oft lange hinweggesehen. Suchtprävention gehört zu den Aufgaben der Betrieblichen Gesundheitsförderung. Das heißt es soll verhindert werden, dass sich anbahnende Probleme überhaupt erst zu konkreten Gefährdungen oder manifesten Suchterkrankungen entwickeln. Unternehmen, die sich des Themas Sucht aktiv annehmen, setzen neben der betrieblichen Suchthilfe für Betroffene zunehmend auch Maßnahmen der betrieblichen Suchtprävention ein. Aufklärung über Folgen von Suchtmittelkonsum, betriebliche Vereinbarungen oder Schulungen von Führungskräften für den Umgang mit Betroffenen gehören zu den Standards der betrieblichen Suchtprävention.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2013.03.14
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2193-3308
Ausgabe / Jahr: 3 / 2013
Veröffentlicht: 2013-03-11

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