Das Landgericht (LG) Aachen und Oberlandesgericht (OLG) Köln hatten nach einem Stromschlag bei Malerarbeiten in einem Umspannwerk über Schadensersatzansprüche eines Fremdfirmenmitarbeiters zu entscheiden.
Sachverhalt
Ein Maler (M) erhielt bei Arbeiten im Umspannwerk des Betreibers (B) einen Stromschlag, verletzte sich schwer und ist seitdem berufsunfähig. Die genaue Ursache ist unklar. M benutzte eine Stehleiter mit drei Sprossen. Das OLG Köln vermutet, dass er „auf der wenig Standsicherheit bietenden Leiter das Gleichgewicht verloren und unwillkürlich nach einem Schaltschrank gegriffen hat, um Halt zu suchen“.
  
Seiten 238 - 248
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
