Baden-online berichtete am 21. Juli 2015: „Sicherheitsbeauftragter nach Arbeitsunfällen vor Gericht“. Aber angeklagt – und schließlich freigesprochen – wurde eine Sicherheitsfachkraft. Das Urteil ist unbefriedigend:
– Erstens erfolgt der Freispruch nur „in dubio pro reo“ („Im Zweifel für den Angeklagten“) – ohne den Pflichtenumfang der Fachkraft und ihr mögliches Verschulden zu diskutieren.
– Zweitens werden im Urteil des Amtsgerichts Offenburg zahlreiche Arbeitsschutzmissstände offenbar, so dass sich – wie so häufig – die Frage stellt: Warum war nur die Fachkraft für Arbeitssicherheit angeklagt?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2023.01.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-01-01 |
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