ARBEITSSCHUTZ digital
 

Schwerer Arbeitsunfall an einer Fräsmaschine


Baden-online berichtete am 21. Juli 2015: „Sicherheitsbeauftragter nach Arbeitsunfällen vor Gericht“. Aber angeklagt – und schließlich freigesprochen – wurde eine Sicherheitsfachkraft. Das Urteil ist unbefriedigend:
– Erstens erfolgt der Freispruch nur „in dubio pro reo“ („Im Zweifel für den Angeklagten“) – ohne den Pflichtenumfang der Fachkraft und ihr mögliches Verschulden zu diskutieren.
– Zweitens werden im Urteil des Amtsgerichts Offenburg zahlreiche Arbeitsschutzmissstände offenbar, so dass sich – wie so häufig – die Frage stellt: Warum war nur die Fachkraft für Arbeitssicherheit angeklagt?

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2023.01.10
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ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 1 / 2023
Veröffentlicht: 2023-01-01