Schwerer Arbeitsunfall an einer Fräsmaschine
Baden-online berichtete am 21. Juli 2015: „Sicherheitsbeauftragter nach Arbeitsunfällen vor Gericht“. Aber angeklagt – und schließlich freigesprochen – wurde eine Sicherheitsfachkraft. Das Urteil ist unbefriedigend:
– Erstens erfolgt der Freispruch nur „in dubio pro reo“ („Im Zweifel für den Angeklagten“) – ohne den Pflichtenumfang der Fachkraft und ihr mögliches Verschulden zu diskutieren.
– Zweitens werden im Urteil des Amtsgerichts Offenburg zahlreiche Arbeitsschutzmissstände offenbar, so dass sich – wie so häufig – die Frage stellt: Warum war nur die Fachkraft für Arbeitssicherheit angeklagt?
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2023.01.10 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2199-7349 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2023 |
| Veröffentlicht: | 2023-01-01 |