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Dokument Schülersturz in den Lüftungsschacht
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Schülersturz in den Lüftungsschacht
Sicherheitsverantwortung des Schulträgers gemäß Unfallverhütungsrecht und Verkehrssicherungspflicht– und Selbstverschulden des Schülers wegen unbefugter Nutzung

  • Thomas Wilrich

Kurz nach seinem 13. Geburtstag stürzte gegen 18 Uhr ein Schüler auf dem Schulgelände eines Gymnasiums in einen Lüftungsschacht, der mit einem „massiven Metallgitter verblendet“ war. Der Bereich des Schachtes ist auch außerhalb der Schulzeiten von öffentlichem Verkehrsgrund aus zu erreichen. Es existiert kein Hinweisschild, dass das Betreten des Geländes verboten wäre. Der Schüler verklagte den Schulträger des Gymnasiums auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2024.07.11
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 7 / 2024
Veröffentlicht: 2024-07-26

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