Das Recht der Berufskrankheiten ist von einer monokausalen Betrachtungsweise geprägt, nach der jeweils der Kausalzusammenhang zwischen einzelnen Noxen und Erkrankungen im Fokus steht. Häufig kommt es im Arbeitsleben aber zu einer Belastung mit einer Vielzahl von Schadstoffen, die erst in ihrem Zusammenwirken – „synkanzerogen“ – eine Krebserkrankung auslösen. Der Beitrag zeigt die Verständnisschwierigkeiten auf, die aus der unterschiedlichen juristischen und medizinisch-naturwissenschaftlichen Betrachtungsweise resultieren.
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