Lehrer L an einer Grundschule wünscht die Einrichtung eines gesonderten Zimmers, in dem er als Lehrer rauchen könne. Das Verwaltungsgericht Berlin wies sein Begehren ab, die Berliner Senatsverwaltung zu verurteilen, „über seinen Antrag auf Einrichtung eines Raucherzimmers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden“.
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