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Dokument Rückschaufehler
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Rückschaufehler

  • Prof. Dr. Thomas Wilrich

„Sie sehen doch, was passiert ist!“ oder: Der Rückschaufehler des Amtsgerichts Kaufbeuren:
Wenn es nach Arbeitsunfällen zu einer Strafanklage kommt, geht es meistens um fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung. Wenn es um die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Unternehmensmitarbeitern geht, sind zwei Schlüsselbegriffe

– die Verursachung bzw. Zurechnung der Schadensfolge und
– die Schuldhaftigkeit bzw. Fahrlässigkeit des Verhaltens.

Doch was ist dem Angeklagten zurechenbar und was ist fahrlässig? Das versuchte das AG Kaufbeuren – unzureichend – in einem Strafurteil gegen einen jungen Monteur zu klären.

Seiten 209 - 217

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