Durch die neue EU-Produktsicherheitsverordnung wird das Thema Produktsicherheit beim Inverkehrbringen wieder intensiver diskutiert. Werden demgegenüber Produkte als Arbeitsmittel im Betrieb verwendet, spricht man von der Betriebssicherheit. Der Beitrag stellt dar, wie beide Bereiche zusammenhängen, wo es Schnittstellen gibt und welche Pflichten den Beteiligten obliegen. Die Zusammenarbeit an den Schnittstellen wird erleichtert, wenn alle Beteiligten ihre jeweiligen Pflichten kennen und auch einen angemessenen Blick über den Tellerrand ihres eigenen Verantwortungsbereichs hinaus wagen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2025.02.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-01-24 |
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