Betreibern von Becherelevatoren stand bisher keine ausreichende Grundlage für die Auslegung der konstruktiven Schutzmaßnahmen „Explosionsdruckentlastung“ und „Explosionsunterdrückung“ zur Verfügung. Das hat sich jetzt geändert: Explosionsversuche im Großmaßstab in der BGN-Versuchsanlage Kappelrodeck lieferten Erkenntnisse, um praktikable Regeln für die Auslegung der konstruktiven Schutzmaßnahmen aufzustellen. Darauf können nun die Betriebe sowohl bei der Planung neuer als auch bei der Nachrüstung bestehender Becherelevatoren zurückgreifen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2012.04.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-03-28 |
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