„Prüfungen sind wie schon bisher wichtige Maßnahmen bei der Sicherstellung eines nachhaltigen Arbeitsschutzes bei Arbeitsmitteln. Das bisher schon vorhandene dreistufige Prüferkonzept (zur Prüfung befähigte Person, besonders befähigte Person und ZÜS) wird beibehalten. Jedoch werden die Qualifikationsanforderungen nicht mehr wie bisher im TRBS Regelwerk, sondern wegen der großen Bedeutung ab der zweiten Stufe in den Anhängen 2 und 3 der Verordnung näher beschrieben.“ (BR-DS 400/14)
Seiten 193 - 196
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