Eine Volksschule kaufte für 60 DM „mit Billigung des Lehrerkollegiums und des Schulelternrates aus Mitteln der Elternschaft“ eine Papierschneidemaschine „aus der Jahrhundertwende. Die Zahnräder waren nicht umkleidet.“ Im Urteil heißt es, „die UVV des Gemeindeunfallversicherungsverbandes ordnen an, dass Zahnräder im Verkehrs- und Arbeitsbereich völlig und fest zu umkleiden sind.“
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