Sachgebiet: Anlagensicherheit
Gesetzgeber: Niedersachsen
Vom 18. Juli 2012 (Nds. GVBl. S. 269), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Juni 2022 (Nds. GVBl. S. 88, 103)
Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
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